akzessorische Sicherheiten — unbedingt und dauernd mit dem Bestand einer Forderung verbundene Kreditsicherheiten (⇡ Sicherheit). A.S. haben ein unselbstständiges Nebenrecht zum Gegenstand, das nur in Verbindung mit der zugrunde liegenden Forderung gilt. Zu den a.S. zählen: ⇡ … Lexikon der Economics
Akzessorietät — (Adjektiv: akzessorisch, von lat. accedere „hinzutreten ) ist ein allgemeiner Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Akzessorietät im Kreditwesen… … Deutsch Wikipedia
Übersicherung — wird im Zivilrecht das auffällige Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert einer Kreditsicherheit und der gesicherten Forderung genannt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Übersicherung als Nachteil für den Sicherungsgeber 3 Akzessorische… … Deutsch Wikipedia
Übersicherung (Zivilrecht) — Übersicherung wird im Zivilrecht das auffällige Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert einer Kreditsicherheit und der gesicherten Forderung genannt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Übersicherung als Nachteil für den Sicherungsgeber 3… … Deutsch Wikipedia
Sicherungsvertrag — Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditverträgen über den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten. Sicherungszweck von Kreditsicherheiten ist die Besicherung von Krediten.… … Deutsch Wikipedia
Rückgewähranspruch — Mit dem Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) wird bei bestimmten Kreditsicherheiten zwischen Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut) und dem Sicherungsgeber (beispielsweise dem Grundstückseigentümer bei einer… … Deutsch Wikipedia
Sicherungsabrede — Mit dem Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) wird bei bestimmten Kreditsicherheiten zwischen Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut) und dem Sicherungsgeber (beispielsweise dem Grundstückseigentümer bei einer… … Deutsch Wikipedia
Sicherungsgeber — Mit dem Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) wird bei bestimmten Kreditsicherheiten zwischen Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut) und dem Sicherungsgeber (beispielsweise dem Grundstückseigentümer bei einer… … Deutsch Wikipedia
Sicherungsnehmer — Mit dem Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) wird bei bestimmten Kreditsicherheiten zwischen Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut) und dem Sicherungsgeber (beispielsweise dem Grundstückseigentümer bei einer… … Deutsch Wikipedia
Sicherungsvereinbarung — Mit dem Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) wird bei bestimmten Kreditsicherheiten zwischen Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut) und dem Sicherungsgeber (beispielsweise dem Grundstückseigentümer bei einer… … Deutsch Wikipedia
Zweckbestimmungserklärung — Mit dem Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) wird bei bestimmten Kreditsicherheiten zwischen Kreditgeber (meist ein Kreditinstitut) und dem Sicherungsgeber (beispielsweise dem Grundstückseigentümer bei einer… … Deutsch Wikipedia